Gerichtsentscheidung zugunsten von Oyoun bestätigt Integrität und beendet Diffamierung
Berlin, 25.3.2024 – Wir verkünden mit großer Freude, dass das Landgericht Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren von Oyoun gegen den Tagesspiegel zugunsten von Oyoun entschieden hat. Diese Entscheidung ist ein Triumph für die Glaubwürdigkeit und setzt ein deutliches Signal für die Gefahren, die auf unbegründeten Anschuldigungen basieren.
Das Gericht hat entschieden, dass der Tagesspiegel drei seiner in einem Artikel vom 20.02.2024 geäußerten Behauptungen nicht mehr äußern darf.
Insbesondere wurde festgestellt, dass die Behauptung über eine Bevorzugung von Oyoun durch den Senat aufgrund familiärer Beziehungen haltlos ist. Ebenso wurden die Vorwürfe bezüglich angeblicher antisemitischer Vorfälle im Kulturzentrum Oyoun als unbegründet eingestuft.
Diese Entscheidung bestätigt die Integrität von Oyoun und markiert einen wichtigen Sieg gegen Diffamierung.
In Anbetracht dieser Gerichtsentscheidung möchten wir betonen, dass Oyoun stets einen offenen Dialog auch mit den Medien gesucht hat und faire Berichterstattung propagiert hat. Obwohl Oyoun von falschen Anschuldigungen entlastet wurde, wird es einige Zeit dauern, bis der Ruf vollständig wiederhergestellt ist. Diese Entscheidung betont die Bedeutung eines fairen und unparteiischen Rechtssystems, das die Unschuldsvermutung respektiert und gerechte Urteile fällt.
Wir danken unseren Rechtsanwält*innen der ‘Kanzlei Laaser für die Kunst- und Kreativszene’ für die erfolgreiche und gewissenhafte rechtliche Vertretung. Wir freuen uns darauf, unsere Arbeit ohne den Schatten der Verleumdung fortsetzen zu können.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Pressekontakt: Louna Sbou, Wayra Schübel – kommunikation@oyoun.de