Erneute Gerichtsentscheidung zugunsten von Oyoun gegen Tagesspiegel

Berlin, 06.05.2024 – Mit großer Erleichterung teilen wir mit, dass das Landgericht Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren von Oyoun erneut zu unseren Gunsten und gegen den Tagesspiegel entschieden hat. Im Journalismus sind Mindeststandards gesetzlich geschützt, und falsche Behauptungen stellen nicht nur eine Gefahr dar, sondern sind auch rechtswidrig. Die Bedeutung einer faktenbasierten und integren Medienberichterstattung kann nicht genug betont werden.

Der zweite Fall gegen den Tagesspiegel bezieht sich auf einen Artikel vom 02. April 2024.

Das Landgericht Berlin Il – Zivilkammer 27 – durch drei Richter*innen vertreten, hat am 26.04.2024 im Wege der einstweiligen Verfügung, wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, angeordnet, die Behauptung “antisemitischen Äußerungen” in Bezug auf Oyoun zu untersagen. Das Gericht fügt hinzu “Insofern kommt es auch nicht entscheidend darauf an, ob einzelne Personen, Vereinigungen oder Gruppierungen, die Gastveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Antragstellerin durchgeführt oder an diesen teilgenommen haben, die BDS-Bewegung unterstützen”. 

Im März 2024 berichteten wir von unserem ersten gerichtlichen Erfolg gegen den Tagesspiegel.

Die Berliner Zeitung äußerte sich kürzlich in einem fundierten Artikel über Oyoun wie folgt: “Der Tagesspiegel streicht die vom Gericht untersagten Äußerungen teilweise, die Stelle mit den antisemitischen Vorfällen ergänzt er zu „antisemitische Vorfälle seitens Dritter“. Das heißt, er beschuldigt nicht mehr Oyoun, sondern irgendwelche „Dritte“ des Antisemitismus und hat so der einstweiligen Verfügung Genüge getan. Diese Änderungen hat der Tagesspiegel stillschweigend vorgenommen, ohne erklärenden Transparenzhinweis.” Oyoun überprüft derzeit, ob diese Änderung des Tagesspiegels rechtlich haltbar ist.

Wir bleiben gespannt auf die geplanten Richtigstellungen des Tagesspiegels und hoffen auf eine faire und korrekte Berichterstattung.

Ein besonderer Dank geht an unsere Rechtsanwält*innen der ‘Kanzlei Laaser für die Kunst- und Kreativszene’ für ihre erfolgreiche und gewissenhafte rechtliche Vertretung.

Weiterhin bleiben wir offen für Gespräche und Dialoge, auch und vor allem mit dem Berliner Kultursenat, welcher uns aufgrund widerlegter Antisemitismusvorwürfe im Dezember 2023 ungeplant die Förderung gestrichen hat.

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Pressekontakt: Louna Sbou, Wayra Schübel – kommunikation@oyoun.de