Die Verfassungsbeschwerde des Kulturzentrums Oyoun war erfolgreich.
Berlin, 19. Juli 2024 – Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat soeben entschieden: Die Verfassungsbeschwerde des Kulturzentrums Oyoun war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht muss den Fall neu verhandeln.
“Nach einem langen und teils äußerst frustrierenden Kampf durch alle Instanzen in den vergangenen Monaten freue ich mich sehr, dass der Rechtsstaat letztendlich gesiegt hat. Ich hoffe, dass dies nun als Gelegenheit wahrgenommen wird, meiner Mandantin ein faires Verfahren zu gewährleisten und den Sachverhalt mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.” – Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Im November 2023 kündigte die Berliner Kulturverwaltung während einer Kulturausschusssitzung an, dass die bis 2025 bewilligte Förderung für das Oyoun bereits im Dezember 2023 ende. Dank einer großzügigen Spendenaktion konnten wir uns dagegen zur Wehr setzen und reichten daraufhin Klage ein, die jedoch zunächst sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht scheiterte. Daraufhin haben wir
eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Mit dem aktuellen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs steht fest, dass das Oberverwaltungsgericht unseren Fall neu verhandeln muss. Die bisherigen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts wurden aufgehoben, da nicht geprüft wurde, ob zumindest ein Anspruch auf Vertrauensschutz besteht. Dieser Anspruch würde bedeuten, dass das Oyoun
darauf vertrauen durfte, dass die Förderzusage bis 2025 gilt, selbst wenn keine formelle schriftliche Zusicherung gegeben sein sollte.
Der Verfassungsgerichtshof kritisierte, dass das Oberverwaltungsgericht diese Frage nicht behandelt habe, welches wiederum als Verfahrensfehler gewertet wurde. Andere Fragen wurden vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt. Die Frage, ob die Förderzusage unwirksam sei, war demnach nicht Gegenstand des Beschlusses.
Durch diese Entscheidung sind die bisherigen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts gegenstandslos geworden, und das Oberverwaltungsgerichts muss sich erneut mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beschäftigen.
Kürzlich haben umfassende journalistische Recherchen zur Fördermittelaffäre von Neues Deutschland (nd) und des
rbb24 enthüllt, dass der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) entgegen den Warnungen seiner eigenen Behörde und durch unlautere Methoden gehandelt hat, um dem Oyoun die bereits zugesagten Fördermittel zu entziehen, statt die dialogfördernde Politik zu verfolgen, die er vorgibt zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs besonders hoffnungsvoll.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Pressekontakt: kommunikation@oyoun.de