Pressemitteilung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

(Berlin, 21. Dezember 2023)

Mit Bedauern nimmt Oyoun (Kultur NeuDenken gUG) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Kenntnis, unseren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bezüglich der Bewilligung der Fördermittel für das Jahr 2024 zurückzuweisen. Obwohl diese Entscheidung enttäuschend ist, bleiben wir entschlossen und gehen in die nächste Instanz. Bereits heute haben wir Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Positiv zu vermerken ist, dass keine inhaltlichen Bedenken gegen unsere Arbeit und unsere Veranstaltungen mehr geäußert werden. Dies bestärkt uns in unserer Rolle als Plattform für queerfeministische und diasporische Perspektiven und bestätigt die Relevanz unserer Arbeit im Zusammenhalt der kulturellen Vielfalt Berlins.

Besonders begrüßen wir die Absicht der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Lösungen für unsere Mitarbeitenden zu finden. Wir sind gespannt auf die konkreten Maßnahmen, denn bisher blieben sämtliche Anfragen der betroffenen Mitarbeitenden unbeantwortet und das, obwohl die Arbeitslosigkeit bereits in 10 Tagen eintreten könnte.

Die Entscheidung, den Standort Lucy-Lameck-Straße 32 als migrantisches Kulturzentrum zu erhalten, ist ein ermutigendes Zeichen. Wir sind überzeugt, dass Oyoun aufgrund seiner langjährigen Expertise ideal für dieses Profil geeignet ist. Mit einer vernünftigen und nachhaltigen Perspektive sollte die Fortsetzung unserer Arbeit ermöglicht werden, und dafür kämpfen wir weiter.

Wir bedanken uns bei allen unseren Unterstützerinnen und Unterstützern und bekräftigen unser Engagement, weiterhin ein Raum zu sein, der marginalisierten Stimmen Gehör verschafft. Oyoun wird auch in Zukunft seine Mission fortsetzen, eine Plattform für queerfeministische und diasporische Perspektiven zu bieten und so einen Beitrag zu einer offenen, inklusiven und vielfältigen Gesellschaft zu leisten.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.